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Bauen-Heimwerken.de - Versicherungen für Haus und Wohnung

Artikel vom 10.12.2008 aus der Rubrik Haus & Wohnen

Versicherungen für Haus und Wohnung

Sowohl das Wohngebäude selbst als auch die Einrichtung in Haus oder Wohnung haben einen hohen finanziellen Wert. Wenn durch Feuer oder witterungsbedingte Einflüsse das Wohngebäude beschädigt oder wertvoller Hausrat nach einem Einbruch gestohlen bzw. nach Vandalismus zerstört wird, entstehen hohe finanzielle Einbußen, die durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden können. Welche Versicherung für wen interessant ist, muss individuell entschieden werden.

Eine Wohngebäudeversicherung richtet sich an Immobilieneigentümer. Sie umfasst drei Pakete: die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung.

Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden, die durch einen Brand, einen Blitzschlag, eine Explosion oder Implosion entstehen. Für Schäden, die durch austretendes Leitungswasser oder wasserbedingte Frost- oder Bruchschäden entstehen, kommt die Leitungswasserversicherung auf. Die Sturmversicherung versichert Sturm- oder Hagelschäden am Haus.

Kunden haben die Möglichkeit, alle drei Pakete zusammen abzuschließen oder sich für einzelne Pakete zu entscheiden. Versicherte Sachen sind hier nur das Gebäude und das im Versicherungsschein eingetragene Zubehör des Gebäudes. Nicht versichert sind als Hausrat, Einrichtungsgegenstände und nachträglich vom Besitzer an- oder eingebaute Sachen.

Für Bauherren lohnt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung, die während der Bauzeit den Bauherrn vor unvorhersehbaren Schäden schützt. Hierzu gehören Sturm- oder Hochwasserschäden sowie Schäden durch Vandalismus, Materialfehler oder fahrlässiges Handeln. Allerdings deckt diese Versicherung nicht Schäden am Rohbau durch Brände und Feuer ab. Hierfür muss zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.

Sowohl an Bauherren wie auch an Immobilien- und Grundstücksbesitzer richtet sich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie schützt den Besitzer gegen mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflichten auf seinem Grundstück, wie zum Beispiel eine mangelnde Wegbeleuchtung, eine bei Glatteis nicht gestreute Hauseinfahrt oder hinabstürzende Dachziegel.

Die Wohnungseinrichtung und der persönliche Besitz kann mit einer Hausratversicherung abgesichert werden. Durch Einbruch oder Brand kann schnell der ganze Besitz unwiderruflich zerstört werden, was ohne Abschluss einer Versicherung für die meisten Menschen nicht nur einen Neuanfang, sondern auch den finanziellen Ruin bedeutet. Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Vandalismus entstehen. Die Höchstsumme, die erstattet wird, ist von der abgeschlossenen Versicherungssumme abhängig. Die Hausratversicherung kann um eine Fahrradversicherung erweitert werden, die den Wert des Fahrrads z.B. bei Diebstahl erstattet.

Der Abschluss einer Glasversicherung lohnt sich besonders für Personen, die wertvolle Glasgegenstände (Mobiliarverglasungen) besitzen oder die das eingebaute Glas ihres Hauses (Gebäudeverglasungen) gegen Bruch versichern möchten. Die Glasversicherung kann entweder an die Hausratversicherung gekoppelt oder seperat abgeschlossen werden. Eine seperate Versicherung bietet den Vorteil, dass der Grund des Glasbruchs für die Versicherung nicht von Belang ist.

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